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SPD-OV Gondelsheim.

Sehr verehrter Herr Bürgermeister Rupp,

verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

verehrte Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

 

Veröffentlicht am 01.04.2015

Antrag der SPD Fraktion zur Lärmemission durch die Lärmschutzwand im Neubaugebiet „Schlossbuckel“

 

Veröffentlicht am 27.11.2014

Schon im Jahre 2011 stellte die SPD-Fraktion im Gemeinderat den Antrag auf Lärmsanierungsmaßnahem, hier noch einmal der Antrag.

Veröffentlicht am 19.11.2014

Wir treten für eine nachhaltige Nutzung nachwachsender erneuerbarer Energien ein und zählen dazu auch die ortsnahe Nutzung von Brennholz.  Im besonderen Maße wird dadurch eine nahezu CO2-neutrale Energieerzeugung unterstützt und überschüssiges Restholz wird aus dem Wald entnommen. Insgesamt ein Vorgehen, das dem Natur- und Umweltschutz unserer Gemeinde dient. Die Nachfrage ist durch geeignete Maßnahmen zu stützen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt eine erneute Erhöhung von 10% für Polterholz und 7% für Sterholz vor. Diese großzügig bemessene Erhöhung lehnen wir ab, da diese unserem Grundgedanken entgegensteht und den Bürger Übergebühr belastet. Wir befürchten eine weitere Abnahme von Selbstwerbern und dadurch ein vermehrtes Verbrennen fossiler Brennstoffe. Darüber hinaus übersteigt das Holzangebot schon seit Jahren die Nachfrage (aktuell wurden 5 – 7 Lose nicht abgeerntet), so dass die Nachfrage eher angestoßen werden müsste.  Auch trägt die bisherige Argumentation Öl- und Gaspreise seien gestiegen nicht, da diese seit Jahresbeginn deutlich gefallen sind. Die von der Gemeindeverwaltung vorgetragene Begründung, eine entsprechende Erhöhung sei von der Forstverwaltung empfohlen worden, ist für uns nicht stichhaltig.

Hingegen können wir eine Erhöhung im Rahmen der gestiegenen Lohn- und Sachkosten von 2 – 3 % akzeptieren und beantragen folgende Holzpreise:

  1. Für Polterholz             46,- €
  2. Für Sterholz                            65,- €

Wenn man darüber hinaus bedenken hat, dass sich ein Werber aufgrund günstiger Holzpreise Übergebühr bedient, könnte man eine Sterbegrenzung einführen.

J. Amend

 

Veröffentlicht am 23.10.2014

Neubaumaßnahmen und zukünftige Nutzung des Erdbeerhofs

Anmerkungen zur vorgestellten Planung

Im Vorfelde der Erstellung eines Bauantrages wurde der Gemeinderat (16.10. und 21.10.2014) frühzeitig über das beabsichtigte Vorhaben informiert. Dem Gemeinderat wurde auf der Sitzung am 21.10.2014 die Möglichkeit gegeben hierzu öffentlich Anmerkungen vorzubringen. Diese Vorgehensweise wird von uns grundsätzlich begrüßt, um auch dem Eigentümer und Planer frühzeitig unsere Anmerkungen (Belange, die im öffentlichen Interesse stehen) mit auf den Weg zu geben.

Dass der Hof nun einen neuen Besitzer gefunden hat, wobei die Nutzung als Pferdezucht- und Einstellstation fortgeführt werden soll, findet unsere Unterstützung und ist sowohl für das Anwesen als auch für die Gemeinde insgesamt positiv. Wir sehen darin keine wesentliche Änderung zum bisherigen Genehmigungsstand. Die beantragten Gebäude fügen sich weiterhin harmonisch in das Landschaftsbild ein.  Auch das Angebot ca. 15 Einstellern die Unterstellung von Pferden zu ermöglichen, steht im Interesse der Bevölkerung.

Die überbaute Fläche soll sich um ca. 50% vergrößern. Einen gewissen Ausgleich stellen das fortschrittliche Energiekonzept und die beabsichtigte Regenwassernutzung dar. Dennoch soll hiermit der baurechtlichen wie natur- und umweltrechtliche Bewertung durch die Träger öffentlicher Belange nicht vorgegriffen werden.

Ein wichtiger Aspekt stellt für uns die vom neuen Eigentümer zugesagte ordnungsgemäße Entsorgung von Altlasten dar, die bei einer von Amtswegen veranlassten Bodenuntersuchung auf dem Grundstück aufgefunden wurden.

Durch die neu vorgesehen Erschließung des Grundstückes ist die Zu- und Abfahrt  weiterer betroffener Anwesen sowie die Durchfahrt vom/zum Steinbuckel zu sichern. Die Zu-/Ab- und  Durchfahrt liegen im öffentlichen Interesse und müssen dauerhaft gesichert sein.

Weiter stellt dich die Frage nach Zustand und Ausbau des Lohrweges, der der Erschließung des Anwesens dienen soll. Der Lohrweg wurde kürzlich erst ausgebessert und erfüllt somit die allgemeinen Anforderungen der Gemeinde. Während der Vorstellung des Projektes wurde jedoch erläutert, dass der Weg für LKW nicht ausreichend sei. Hier stellt sich die Frage nach dem Konzept und den Kosten.

Zum weiteren Vorgehen (Bauantrag) erwarten wir:

  1. Vollständige Informationen über Art, Menge und Entsorgung der Altlasten,
  2. Sicherstellung eines Wegerechts sowohl für die betroffenen Anlieger als auch für die Gemeinde von/zum Steinbuckel,

Vorlage eines Konzeptes und einer Kostenschätzung zum Ausbau des Lohrweges

Veröffentlicht am 23.10.2014

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