Einladung zur Posiumsdiskussion am Mittwoch, 14. Januar, um 19 Uhr im Alten Rathaus in Bretten
Krisen und Kriege treiben Menschen in die Flucht. Sie werden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um ihr Leben und das ihrer Familien zu retten. Sie suchen Zuflucht im sicheren Europa. Im Sommer 2014 verschärfte sich mit den Flüchtlingen aus Syrien die Aufnahmesituation für Flüchtlinge in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe dramatisch. Die Kapazitätsgrenze der LEA, die ohne ihre Außenstellen bei 1150 Personen liegt, war erreicht. Die Aufnahmefähigkeit der LEA wurde kurzfristig durch die Anmietung von Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe ausgeweitet. Die gestiegenen Flüchtlingszahlen erreichten auch den Landkreis Karlsruhe, der für die sog. "vorläufige Unterbringung" zuständig ist, wenn die Flüchtlinge die LEA verlassen müssen und auf das gesamte Landesgebiet verteilt werden. Der Landkreis musste damit ebenfalls handeln und gemeinsam mit den Gemeinden im Landkreis Karlsruhe nach neuen Unterkunftsmöglichkeiten suchen. Dabei hat die angedachte Lösung in einem ehemaligen Hotel im Gewerbegebiet von Karlsbad-Ittersbach bundesweite Bekanntheit erhalten, nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof diese untersagte. Mit dem Abschluss des Asylverfahrens, spätestens jedoch nach 24 Monaten, endet die "vorläufige Unterbringung" und die kreisangehörigen Gemeinden werden für die sog. "Anschlussunterbringung" der Flüchtlinge auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Das Land, die Landkreise und die Gemeinden müssen damit gemeinsam Lösungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen finden.
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Veröffentlicht von SPD Karlsruhe-Land am 08.01.2015