SPD-Kreistagsfraktion forderte in Kreistagssitzung vom 6. Mai 2010
neutrale Gegenüberstellung von Jobcenter und Optionskommune
„Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es jedoch erspart“. Mit einem Zitat von Curt Goetz be-gann der Vorsitzende der Kreistagsfraktion Markus Rupp die Stellungnahme der SPD. Goetz könnte damit ohne Zweifel die seit sechs Jahren andauernde Diskussion in Bund, Ländern und Kommunen gemeint haben, wie denn die Grundsicherung für Arbeitssuchende am besten umgesetzt werden kann. Auch und gerade der Landkreis Karlsruhe habe sich in dieser Frage bisher wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Als 2005 die Sozial- und Arbeitslosenhilfe sinnvollerweise zum neuen Arbeitslosen-geld II zusammengelegt wurde, habe der Landkreis Karlsruhe aus Befindlichkeiten, auf die Rupp nicht weiter eingehen mochte, die aber nichts mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun gehabt hätten, den falschen Weg eingeschlagen. Nämlich die getrennte Aufgabenwahrnehmung. Diese Trennung der Aufgaben wurde von der SPD-Fraktion stets abgelehnt. Aus zweierlei Gründen: Erstens im Inter-esse der Langzeitarbeitslosen. Der Mensch stehe für die Fraktion im Mittelpunkt; der Betroffene dür-fe nicht von Pontius zu Pilatus geschickt werden. Der wolle - wie die Sozialgesetze das vorgesehen haben - Leistungen aus einer Hand. Bürgermeister Rupp betonte, man rede immerhin über rd. 15.000 Menschen in knapp 7.000 Bedarfsgemeinschaften in den 32 Landkreisgemeinden, die Leistungen nach SGB II beziehen und die unnötigerweise in die Mühlsteine der Verwaltungsbürokratie geraten seien. Zum anderen habe die SPD-Fraktion immer gesagt: Getrennt ist und war nichts besser, aber vieles schlechter und vor allem auch teurer. Das sei logisch: Die Verwaltung habe seit 2006 einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand, müsse doppelt Akten führen, habe erhöhte Kosten, müsse dop-pelt ermitteln, parallel ein eigenes EDV-System betreuen und bezahlen, es komme zu Überzahlungen und man habe einen doppelten Beratungsaufwand.
Veröffentlicht von SPD Karlsruhe-Land am 10.05.2010