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SPD-OV Gondelsheim.

Zu den Äußerungen der FDP, die SPD wolle die Minijobs abschaffen, erklärt Katja Mast, Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg:

Die FDP ignoriert die Spaltung am Arbeitsmarkt völlig und gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darauf auch keine Antwort. Wir von der SPD wollen bei Minijobs die soziale Absicherung verbessern. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer eigene Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erwerben. Dazu gehört für uns ein verbindlicher Arbeitsvertrag, der grundlegende Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz regelt. Das gibt es häufig nicht. Das muss sich ändern.

Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 08.08.2013

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die baden-württembergischen Finanzämter angewiesen, sämtliche möglichen Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der von den heftigen Unwettern und Hagelschäden Ende Juli und Anfang August betroffenen BürgerInnen und Betriebe auszuschöpfen.

Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 07.08.2013

„Schwarz-Gelb unternimmt nichts gegen Lohndumping durch Werkverträge. Wegducken und Aussitzen werden das zunehmende Problem der Auslagerung qualifizierter Mitarbeiter in Subunternehmen und Scheinselbstständigkeit aber nicht lösen“, erklärte SPD-Generalsekretärin Katja Mast heute in Zusammenhang mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Stuttgart zu Schein-Werkverträgen.

Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 01.08.2013

Zur Diskussion um das Betreuungsgeld erklärt Katja Mast, Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg:

Das schwarz-gelbe Betreuungsgeld ist nichts anderes als eine Fernhalteprämie. Es hält Kinder von Bildung fern, die sie dringend brauchen. Wir wollen Bildung für alle Kinder. Deshalb wird die SPD mit Peer Steinbrück als Kanzler das Betreuungsgeld sofort abschaffen und das Geld in dringend benötigte Betreuungsplätze stecken. Bundesweit fehlen 200.000 Plätze. Das Geld für das Betreuungsgeld reicht dafür gerade aus. Wir werden damit echte Wahlfreiheit für die Eltern herstellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 31.07.2013

Wie alle anderen Bundesländer muss auch Baden-Württemberg das zum 1. August 2013 in Kraft tretende Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes verwaltungsmäßig umsetzen. Dazu ist das Land wegen des Grundsatzes der Bundestreue (Auftragsverwaltung Art. 85 Grundgesetz) verpflichtet. Allein in diesem Jahr muss das Land deshalb drei Mio. Euro an Verwaltungskosten für den Vollzug des Betreuungsgeldes aufwenden.

Veröffentlicht von SPD-Landesverband am 30.07.2013

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