– fordert jedoch eine Gleichbehandlung von Bürgern und öffentlicher Hand
Seit dem 01.04.2008 müssen nach dem neuen Landesgesetz in Baden-Württemberg in neuen Wohnhäusern 20 % des Wärmebedarfs, also des Heiz- und Warmwasserbedarfs, verpflichtend aus regenerative Energien stammen.